Die Beauftragte für Chancengleichheit und deren Stellvertreterin an der RBS Ulm

Grundlage für die Arbeit der BfC ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG, Februar 2016).
Gesetzesziele
- tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
- Förderung von Frauen, um Zugangs- und Aufstiegschancen in Bereichen zu verbessern, in denen sie unterrepräsentiert sind
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- bevorzugte Berücksichtigung bei gleicher Befähigung und Leistung von Teilzeitbeschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben beim Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung
Daraus resultierende Aufgaben und Rechte der BfC
- Beachtung der Durchführung und Einhaltung des ChancenG
- Unterstützung der Schulleitung bei der Umsetzung des ChancenG
- regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Schulleitung
- Stellungnahme innerhalb der Schule zu Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der beruflichen Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Beanstandungsrecht bei schulischen Maßnahmen
- Beteiligung bei allen Stellenausschreibungen der Schule
- mögliche Teilnahme an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen
- Beteiligung bei der Umsetzung von familien- oder pflegegerechter Gestaltung der Arbeitszeit
Beauftragte für Chancengleichheit
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Beauftragte | Stellvertreterin | |
Sibylle Simsek | Jasmin Blunt | |
B1-211 | B6-524 | |
Telefon | 0731 161-3732 | 0731 161-3790 |
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Externe Links mit weiteren Informationen:
BfC am RP Tübingen